Verfahren

    Unparteilichkeit

    Eine Zertifizierungsstelle, die berät, prüft am Ende ihre eigene Arbeit. Wie wir das ausschließen.

    Unparteilichkeit ist bei Zertifizierungsstellen kein Nebenthema, sondern die Grundlage der gesamten Leistung. Ein Zertifikat ist nur so viel wert wie die Unabhängigkeit derjenigen, die es ausstellen.

    Der häufigste Interessenkonflikt entsteht, wenn dieselbe Organisation ein Managementsystem aufbaut und es anschließend zertifiziert. Dann prüft sie ihre eigene Arbeit. Wir schließen das aus – nicht durch eine Absichtserklärung, sondern durch die folgenden Regeln.

    Trennung von Beratung und Zertifizierung

    1

    Getrennte Rollen

    Sertiva erbringt selbst keine Beratungsleistungen zum Aufbau von Managementsystemen. Wer ein Managementsystem aufbaut, und wer es zertifiziert, sind bei uns getrennte Rollen mit getrennter Verantwortung.

    2

    Keine Prüfung der eigenen Arbeit

    Personen, die an der Einführung oder Weiterentwicklung eines Managementsystems mitgewirkt haben, wirken bei dessen Auditierung und Zertifizierungsentscheidung nicht mit. Das gilt ausnahmslos und wird vor jedem Projekt geprüft.

    3

    Offenlegung von Verflechtungen

    Bestehende personelle oder wirtschaftliche Verbindungen zu Beratungsunternehmen legen wir gegenüber dem Unparteilichkeitsausschuss offen. Der Ausschuss bewertet, ob daraus ein Unparteilichkeitsrisiko entsteht, und kann Auflagen erteilen oder die Ablehnung eines Auftrags verlangen.

    Trennung von Audit und Entscheidung

    Die Person, die Ihr Audit durchführt, entscheidet nicht über die Zertifikatserteilung. Der Auditbericht wird vor der Entscheidung durch eine unabhängige Instanz gegengeprüft, die das Audit selbst nicht begleitet hat. Diese Instanz kann die Zertifikatserteilung aussetzen oder zusätzliche Nachweise verlangen.

    Der Unparteilichkeitsausschuss

    Ein Ausschuss überwacht, dass unsere Unparteilichkeitsregeln in der Praxis eingehalten werden. Er ist von der operativen Leitung unabhängig und kann Entscheidungen der Zertifizierungsstelle beanstanden.

    Zusammensetzung

    Der Ausschuss ist so besetzt, dass keine einzelne Interessengruppe ihn dominieren kann. Vertreten sind:

    Zertifizierte Unternehmen

    die Sicht der Kunden auf das Verfahren

    Fachexperten für Managementsysteme

    ohne wirtschaftliche Bindung an Sertiva

    Auditorenschaft

    fachliche Bewertung der Auditpraxis

    Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes veröffentlichen wir keine Namen der Ausschussmitglieder. Zertifizierte Kunden können die Zusammensetzung auf Anfrage einsehen.

    Aufgaben

    • Bewertung identifizierter Interessenkonflikte und Unparteilichkeitsrisiken

    • Überprüfung, ob die Trennungsregeln eingehalten wurden

    • Stellungnahme zu Einsprüchen gegen Zertifizierungsentscheidungen

    • Beanstandung von Entscheidungen, die die Unparteilichkeit gefährden

    Sitzungsrhythmus

    Der Ausschuss tagt mindestens einmal jährlich sowie anlassbezogen, wenn ein Unparteilichkeitsrisiko gemeldet wird.

    Risikobewertung

    Vor jedem Zertifizierungsprojekt prüfen wir, ob Umstände vorliegen, die unsere Unparteilichkeit gefährden könnten – etwa frühere Geschäftsbeziehungen, personelle Verflechtungen oder wirtschaftliche Abhängigkeiten. Ergibt die Bewertung ein Risiko, das sich nicht wirksam ausschließen lässt, lehnen wir den Auftrag ab.

    Was Sie tun können, wenn Sie Zweifel haben

    Wenn Sie den Eindruck haben, dass eine Entscheidung nicht unparteiisch zustande gekommen ist, können Sie das förmlich beanstanden. Das Verfahren steht Ihnen offen und ist kostenfrei.

    Zum Beschwerde- und Einspruchsverfahren

    Fragen zum Verfahren? Schreiben Sie uns: kontakt@sertiva.de